Jul 11
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Abmahnung “New Kids Turbo”
Im Juli 2011 werden im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzungen an dem aktuellen Filmwerk “New Kids Turbo” ausgesprochen. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Constantin Film Verleih GmbH die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2010 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “New Kids Turbo” vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Der abmahnungsgegenständliche Film “New Kids Turbo” wurde im April 2011 in den deutschen Lichtspielhäusern gezeigt. “New Kids Turbo” ist eine Kinoverfilmung der Comedy Serie der gleichnamigen Comedian Gruppe aus den Niederlanden. Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “New Kids Turbo” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke. Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH – geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” ermittelt wurde.