Aug 11
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Abmahnung “Groove Coverage – Angeline”
Im August 2011 werden wiederholt Abmahnungen aufgrund von Verletzungen von Rechten an einzelnen Musikwerken im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Eines der bedachten Musikwerke ist der Musiktrack “Groove Coverage – Angeline“. Auffällig ist, dass derzeit (im August 2011) sowohl die Rechtsanwälte S&P aus Frankfurt, als auch der Rechtsanwalt Dr. JR aus Regensburg mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Werk “Groove Coverage – Angeline” betraut worden sind. Die Kanzlei S&P und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. JP berufen sich auf eine Bevollmächtigung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Vergleicht man die Abmahnung “Groove Coverage – Angeline” aus dem Hause S&P Rechtsanwälte mit jener der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR , so fällt zunächst auf, dass die Kanzlei S&P neben der Erfüllung der Unterlassungsansprüche, die außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit unter der fristgetreuen Zahlung eines Vergleichsbetrags iHv. 390 EUR anbietet. Dahingegen beläuft sich das seitens der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR offerierte Vergleichsangebot auf 340 EUR. Die Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. JR wegen einem Verstoß an dem Musikstück “Angeline” der Interpeten Groove Coverage wird im im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Auch die Kanzlei S&P Rechtsanwälte zeigt an, dass sie von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH in der zugrundeliegenden Urheberrechtsangelegenheit betraut wurde. Dabei legt die Kanzlei S&P Rechtsanwälte dar, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Herrn Axel Konrad auftragsgegenständlich ist. Dieser Umstand muss zumindest in einer die Wiederholungsgefahr im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen des Werks “Groove Coverage – Angeline” zu Händen der Kanzlei S&P Rechtsanwälte gesandten Unterlassungserklärung, eine entsprechende Berücksichtigung finden.