Abmahnung “Fast and Furious 5″

Während sich der Juli 2011 seinem Ende neigt, erhalten einige Inhaber von Internetzugängen im Auftrage der Universum Film GmbH die Abmahnung “Fast and Furious 5″, also die Abmahnung, in der dem Internetanschlussinhaber die Verletzung des Urheberrechts an dem aktuellen Filmwerk “Fast and Furious 5″ vorgehalten wird. Für das Aussprechen der Abmahnung bedient sich die Rechteinhaberin Universum Film GmbH der Dienste einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Dortmunder Anwaltskanzlei. Das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe,  wie bereits im Jahre 2010. Zu dieser Zeit wurden bereits Abmahnungen im Hinblick auf Verstöße an anderen Spielfilme, an welchen die Universum Film GmbH die Rechte innehat, versandt. Wie seinerzeit – wird auch derzeit – die Rechtsverletzung durch ein Ermittlungsunternehmen erfasst, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz dokumentiert werden. Anschließend wird durch die betraute Kanzlei ein Antrag auf Auskunftserteilung durch den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Fast and Furious 5″ vorgenommen wurde, die Abmahnung “Fast and Furious 5“. In dieser wird neben Unterlassungsansprüchen ein Pauschalbetrag von 450 EUR gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

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